Immobilien
Der Notar ist bei einem Immobilienkaufvertrag zwingend vorgeschrieben. Ohne Notar erhält man eine Immobilie nur im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder durch Erbschaft.
Der Notar entwirft und/oder beurkundet Kauf-/Überlassungsverträge. Er überwacht die Abwicklung der Verträge und sorgt für die notwendigen Eintragungen.
Er ist aber auch für Wohnungseigentum, Bauträgerverträge und die Bestellung von Grundpfandrechten und anderen dinglichen Rechten zuständig (z.B. Wohnrecht oder Nießbrauchrecht). Der Notar erklärt Ihnen auch die Unterschiede zwischen diesen Rechten und findet heraus, welches zu Ihren Wünschen passt.
Der Notar holt behördliche Genehmigungen ein und sorgt so für den Vollzug des Vertrages im Grundbuch.
Schon im Grundbuch befindliche Rechte kann er löschen lassen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.