Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Notar veranlasst Einträge im Handelsregister (z.B. Änderung der Geschäftsführung).
Er beurkundet die Gründung von Gesellschaften oder deren Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform, bzw. die Verschmelzung von Gesellschaften.
In diesen Bereich fallen auch Eintragungen im Vereinsregister.