Erbe, Schenkung, Vorsorge
Der Notar kann Testamente, Eheverträge und Erbverträge beurkunden, so kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Zwar kann man ein Testament auch ohne Notar errichten, die Beurkundung hat aber eine stärkere Beweiswirkung und erleichtert die Nachlassabwicklung erheblich.
Erbschaftssteuer kann durch geschickte Gestaltung vermieden werden. Pflichtteilsansprüche können durch lebzeitige Übertragungen ggf. vermindert werden.
Notarielle Testamente und Erbverträge haben den Vorteil, dass im Regelfall ein kostenpflichtiger Erbschein nach dem Erbfall nicht mehr erforderlich ist.
Der Notar steht auch für Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen zur Verfügung.