Ehe, Scheidung, Unterhalt, Familienrecht
Die Ehe ist gesetzlich geregelt, will man von gesetzlichen Vorgaben abweichen, kann man dies schon vor Eheschließung durch einen sogenannten Ehevertrag tun. Auch können die Folgen einer Trennung geregelt werden. Es sind Regelungen zum Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Deutsch-/Französischer Wahlgüterstand) möglich.
Unterhalt kann ausgeschlossen oder begrenzt werden. Es können Regelungen zum Zugewinn oder zum Versorgungsausgleich getroffen werden.
Alle gesetzlichen Regelungen können auch modifiziert werden. Der Notar berät Sie und sorgt für einen ausgewogenen Vertrag. Auch gleichgeschlechtliche Paare können ihr Zusammenleben regeln.
Der Notar kann Sorgerechtserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen beurkunden, er wirkt im Adoptionsverfahren mit.