Lutz Ullrich
Lutz Ullrich ist seit dem 01.01.2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst führte er zusammen mit Karoline Helling die Kanzlei „Helling & Ullrich“. 2011 zog Rechtsanwältin Helling nach Berlin, seitdem firmiert die Kanzlei unter “Lutz Ullrich, Rechtsanwalt”. Die Schwerpunkte liegen im allgemeinen Zivilrecht und hier im Erb-, Miet- und allgemeinen Vertragsrecht.
Zudem berät er Vereine in allen rechtlichen und auch steuerlichen Angelegenheiten. Lutz Ullrich war auch als Referent für den Landessportbund Hessen tätig. Neben den klassischen Mandaten werden zahlreiche Betreuungen geführt. Seit 2019 ist Lutz Ullrich auch als Notar zugelassen.
Schwerpunkte
Immobilien
Der Notar ist bei einem Immobilienkaufvertrag zwingend vorgeschrieben. Ohne Notar erhält man eine Immobilie nur im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder durch Erbschaft.
Ehe, Scheidung, Unterhalt, Familienrecht
Die Ehe ist gesetzlich geregelt, will man von gesetzlichen Vorgaben abweichen, kann man dies schon vor Eheschließung durch einen sogenannten Ehevertrag tun.
Erbe, Schenkung, Vorsorge
Der Notar kann Testamente, Eheverträge und Erbverträge beurkunden, so kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichen werden.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Notar veranlasst Einträge im Handelsregister (z.B. Änderung der Geschäftsführung).